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Schulärztlicher Dienst

Die Volksschulverordnung sieht vor, dass die Gemeinden die Schülerinnen und Schüler im ersten Kindergartenjahr und in der 5. Klasse ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist für jedes Kind obligatorisch.

Im ersten Kindergartenjahr wird der Untersuch in der Regel durch die eigene Kinderarztpraxis durchgeführt und von der Krankenkasse übernommen.

In der 5. Klasse wird der Untersuch durch den Schularzt vorgenommen, die Kosten trägt die Schulgemeinde. Selbstverständlich können die Eltern diese Untersuchung aber auch durch ihren eigenen Hausarzt / ihre eigene Hausärztin durchführen lassen. In diesem Fall müssen sie jedoch frühzeitig selbst einen Termin in der Praxis ihrer Wahl vereinbaren und auch die Kosten tragen.

Die Schulverwaltung erinnert die Eltern rechtzeitig mit einem Schreiben an die schulärztliche Untersuchung.

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