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ABC
Zugehörige Objekte
Bitte entnehmen Sie den nachstehenden Reglementen die geltenden Grundsätze in Bezug auf Absenzen und Dispensationen von Schülerinnen und Schülern an der Primarschule Dübendorf.
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Reglement über Absenzen und Dispensationen (PDF, 585.84 kB) | Download | 0 | Reglement über Absenzen und Dispensationen |
An dieser Stelle finden Sie alle Ausgaben des Backstage Magazins der Primarschule Dübendorf.
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Backstage_2019_1 (PDF, 3.04 MB) | Download | 0 | Backstage_2019_1 |
Backstage_2019_2 (PDF, 4.2 MB) | Download | 1 | Backstage_2019_2 |
Backstage_2020_1 (PDF, 3.79 MB) | Download | 2 | Backstage_2020_1 |
Backstage_2021_1 (PDF, 3.12 MB) | Download | 3 | Backstage_2021_1 |
Backstage_2022_1 (PDF, 13.84 MB) | Download | 4 | Backstage_2022_1 |
Backstage_2022_2 (PDF, 3 MB) | Download | 5 | Backstage_2022_2 |
Backstage_2023_Bau (PDF, 6.78 MB) | Download | 6 | Backstage_2023_Bau |
CHILI ist ein Projekt, in dem Jugendliche lernen, wie sie Konflikte konstruktiv angehen können. Das Training versteht sich als Präventivprogramm: Die Schüler und Schülerinnen lernen und üben, in alltäglichen schwierigen Situationen überlegt und fair zu handeln. Das heisst nicht, dass Konflikte vermieden werden sollen. Es heisst, dass offenes Konfliktverhalten gelernt sein will. Konflikte sind etwas Positives. Sie zeigen an, dass etwas nicht stimmt, dass es unterschiedliche Wünsche und Wahrnehmungen gibt. Auf diesem positivem Konfliktbegriff baut CHILI auf.
Die Primarschulpflege Dübendorf hat seit Schuljahr 2004/2005 die Durchführung des Projekts in verschiedenen Schulhäusern unterstützt.
Für den schulischen Kontakt zwischen den Lehrpersonen, den Kindern und den Eltern richtet die Primarschule für jedes Kind eine persönliche E-Mail-Adresse ein. Diese Adresse wird nicht veröffentlicht und ist nicht für die private Nutzung verfügbar. Die Kinder erhalten ihre E-Mail-Adresse via Klassenlehrperson mitgeteilt.
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Anleitung Einloggen Microsoft 365 (PDF, 423.06 kB) | Download | 0 | Anleitung Einloggen Microsoft 365 |
Die Primarschule Dübendorf bietet in Kooperation mit den QUIMS-Schulen in Dübendorf Eltern-Kind-Deutschkurse (kurz: ElKi-DaZ) an. Dieses Angebot richtet sich an mehrsprachige Kinder im ersten Kindergartenjahr und deren Eltern. In den Kursen erweitern und festigen die Kinder ihren Grundwortschatz in der Standardsprache Deutsch. Die Eltern lernen unser Schulsystem kennen, werden in der Förderung ihrer Kinder unterstützt und erweitern ebenfalls ihre Sprachkenntnisse in der Standardsprache Deutsch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Dokument, das in weiteren Sprachen unter Downloads zu finden ist.
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El2Ki-DaZ Elterninformation deutsch (PDF, 201.35 kB) | Download | 0 | El2Ki-DaZ Elterninformation deutsch |
Die Elternmitwirkung ermöglicht die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lehrpersonen, Eltern und Behörden und baut so Brücken zwischen Schule und Elternhaus. Es werden Themen behandelt, welche eine Gruppe, eine Klasse oder die ganze Schuleinheit betreffen. Fragen, die einzelne Kinder betreffen, werden auch in Zukunft mit der Klassenlehrperson besprochen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Kompetenzen der Lehrpersonen, des Schulhaus-Teams und der Schulpflege.
- den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig, ausgeruht und verpflegt besuchen,
- für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind,
- zu Hause einen geeigneten Platz zur Verfügung haben, wo sie die Hausaufgaben ungestört erledigen können.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
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Positionspapier_Sonderpadagogik.pdf (PDF, 25.64 kB) | Download | 0 | Positionspapier_Sonderpadagogik.pdf |
Ohne Vorliegen eines Dispensationsgesuches haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht, ohne Angabe von Gründen zwei Tage oder Halbtage pro Schuljahr dem Unterricht fernzubleiben. Für diese Fehltage müssen Jokertage bezogen werden. Dabei gilt ein halber Unterrichtstag als ganzer Jokertag. Die Eltern teilen den Bezug der Jokertage vorgängig mit dem entsprechenden Formular der Klassenlehrperson mit.
Der Anspruch auf die zwei Jokertage pro Schuljahr kann gemäss §30 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich auch für die ganze Stufe wie folgt zusammengefasst werden:
- Vier Tage für die zwei Jahre Kindergarten
- Sechs Tage für die drei Jahre Unterstufe
- Sechs Tage für die drei Jahre Mittelstufe
Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende der Schulstufe und können nicht auf die nächste Schulstufe übertragen werden.
Als Sperrtage legt die Primarschule Dübendorf folgende Tage im Schuljahresverlauf fest:
- Erster Schultag einer neuen Stufe nach den Sommerferien (1. Kindergarten/1. Klasse/4. Klasse)
- Klassenlager
An den genannten Sperrtagen dürfen keine Jokertage bezogen werden.
Die ausfallende Schulzeit ist in Form von zusätzlichen Aufgaben nachzuholen. Allfällige Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, das Formular spätestens 2 Schultage vor Bezug des Jokertages der Klassenlehrperson abzugeben. Herzlichen Dank!
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Bezug Jokertag (PDF, 1.3 MB) | Download | 0 | Bezug Jokertag |
Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt nach dem 4. Altersjahr (Stichtag 31. Juli). Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Anmeldeformulare werden den Eltern jeweils im Januar direkt zugestellt. Eltern, die kein Anmeldeformular erhalten haben, wenden sich bitte an die Schulverwaltung.
Rückstellungen vom Kindergarteneintritt sind nicht ohne weiteres möglich. Die Schulpflege muss über eine allfällige Rückstellung beschliessen und darf diese nur genehmigen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann(Volksschulverordnung §3). Das Antragsformular für eine Rückstellung finden Sie im Online-Schalter.
Die Volksschulverordnung sieht keine vorzeitigen Eintritte in den Kindergarten vor. Die Primarschule Dübendorf hält sich an die Verordnung und es werden keine Ausnahmen bewilligt.
Die Zuteilung in den Kindergarten erhalten die Eltern in der Regel Anfang Juni per Post zugestellt. Der Besuch des nächstgelegenen Kindergartens kann nicht garantiert werden.
Unterrichtszeiten
Vormittag:
Montag - Freitag:
08.10 - 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 - 11.50 Uhr Unterrichtszeit
Nachmittag:
Kinder im 2. Kindergartenjahr: Dienstag und Donnerstag, 13.45 - 15.25 Uhr
Schulweg
Zum Einüben des Schulweges empfehlen wir Ihnen das Video der Kantonspolizei Zürich anzuschauen.
Die Lehrpersonen freuen sich über die aktive Anteilnahme der Eltern am Schulleben ihres Kindes. Sie sind zu Besuchstagen, Sporttagen, Projektwochen und anderen Schulanlässen herzlich eingeladen. Auch individuelle Besuche in der Klasse sind möglich, bei Interesse können sich die Eltern vorgängig mit der Lehrperson in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.
Auf Voranmeldung sind die Lehrpersonen gerne zu einem Elterngespräch bereit und haben ein offenes Ohr für alle Fragen, welche das Kind oder die Schule betreffen. Bleiben Probleme im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst und führt auch eine anschliessende Aussprache mit der Schulleitung nicht zu einer Lösung, so können sich die Eltern an die Schulpflege wenden. Für jedes Schulhaus ist ein Mitglied der Schulpflege zuständig. Ausserdem führt die Schulpräsidentin monatlich eine öffentliche Sprechstunde durch. Daten und Zeiten können Sie der Presse oder unter Downloads entnehmen.
Für Auskünfte in organisatorischen Belangen steht Ihnen die Schulverwaltung zur Verfügung.
Eltern können jederzeit mit einem Kulturmittler oder einer Kulturmittlerin ihrer Sprache Kontakt aufnehmen und erste Fragen klären. Für ein Elterngespräch bzw. eine Auftragserteilung ist aber die zuständige Lehrperson, ein Behördenmitglied, etc. zu kontaktieren.
Adressen und Telefonnummer von Kulturmittler/-innen sind auch über das Schulhaus oder die Schulverwaltung erhältlich.
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Adressliste Kulturmittler HP (PDF, 61.52 kB) | Download | 0 | Adressliste Kulturmittler HP |
In der nachstehenden Broschüre haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Lehrplan 21 zusammengefasst.
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Lehrplan_21.pdf (PDF, 196.23 kB) | Download | 0 | Lehrplan_21.pdf |
Wenn in der Schule ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort eine unserer beiden Pediculosetherapeutinnen, Frau Sandra Keller oder Frau Nicola Kasper-Senn, hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet.
Was ist zu tun, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse finden?
- Informieren Sie die Lehrperson
- Melden Sie sich bei der Hausärztin. Sie wird ihnen ein geeignetes Anti-Laus-Mittel (spezielles Haarshampoo) verschreiben. Halten Sie sich genau an die beiliegende Anwendungsanweisung.
- Behalten Sie das Kind bis nach der ersten Behandlung Zuhause, so vermeiden Sie die weitere Verbreitung der Läuse.
- Führen Sie nach 10 Tagen eine weitere Behandlung durch.
- Das Waschen der Bettwäsche bei 60° C empfiehlt sich. Schmusetiere können für einige Stunden in den Gefrierschrank. Dann sind sie wieder "lausfrei". Auch den Staubsauger mögen diese Tierchen gar nicht.
Alle Schulhäuser verfügen über ein Merkblatt.
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Merkblatt_Lause_-_Deutsch.pdf (PDF, 37.77 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Lause_-_Deutsch.pdf |
Der Stoff aus der Unterstufe wird erweitert. Es kommen neue Fächer und Arbeitstechniken dazu, die zunehmend leistungsorientiertes Arbeiten erfordern. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich kritisch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen und werden angeleitet, ihre eigene Position zu finden.
Musikunterricht fördert die Sozialkompetenz, da wir beim Musizieren mit Mitmenschen zu tun haben: Mit-Musizierende, Zuhörende, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler müssen "einander zuhören", "sich aufeinander einstimmen", "in Zusammenarbeit ein Stück spielen", für alle gültige "Spiel"-regeln entwickeln und akzeptieren. So ist Musizieren auch eine Lebensschule für alle, die sich damit beschäftigen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Musikschule
Wichtig ist, dass die Peacemaker nur dann helfen Konflikte zu lösen, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen und es ihnen wohl dabei ist. Sie sind keine Polizisten und setzen keine Regeln durch. Dies bleibt Aufgabe der Lehrpersonen und des Hauswartes.
Die Aufgabe der Primarschulpflege basiert auf Pflichten und Rechten, die ihr von Kanton und Stadt übertragen werden. Die Schulpflege ist als Aufsichtsbehörde der Volksschule für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Volksschulwesen verantwortlich. Sie begleitet und unterstützt die Schule, sorgt für deren Abstützung in der Bevölkerung und vertritt deren Anliegen. Sie beaufsichtigt die Schule als Ganzes, überprüft die Qualität der gesamten Aufgabenerfüllung der Schule, deren Zusammenarbeit untereinander und mit den Erziehungsberechtigten. Sie bestimmt die Angebote der Schule sowie die Schulorganisation und legt die entsprechenden Vorgaben in einer Geschäftsordnung, gegenüber der Schule fest.
Jedes Mitglied der Primarschulpflege ist einer geleiteten Schule zugeteilt und macht dort Unterrichtsbesuche.
Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen, können bei der Primarschulverwaltung die in der Volksschule abgegebenen obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich beziehen. Es ist im Voraus eine Liste der benötigten Lehrmittel der Schulverwaltung zuzustellen, damit diese die Lehrmittel bereitstellen kann.
Weitere Informationen bezüglich der Schneesportlager werden rechtzeitig unter News publiziert.
- Regierungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsrat des Kantons Zürich
- Bildungsdirketion des Kantons Zürich (Abt. Volksschulamt)
- Schulpflege Dübendorf
Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet.
Bildungsrat
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet.
Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.
Bildungsdirektion
Die Bildungsdirektion strebt ein Bildungsangebot an, das stufengerecht Allgemeinbildung und Fachwissen vermittelt und die Auszubildenden zu mündigen, verantwortungsbewussten und kompetenten, lebenslang lernenden und leistungswilligen Persönlichkeiten ausbildet. Dieses Angebot umfasst die Primarstufe, die Sekundarstufe I und II, die Tertiärstufe sowie den Bereich der Erwachsenenbildung.
Für die Primarschule ist die Abteilung Volksschulamt zuständig. Schwerpunkte in diesem Tätigkeitsbereich bilden schulorganisatorische Aufgaben, die Verwaltung der Finanzen und des Lehrpersonals, Rechtsdienstaufgaben für die Schulgemeinden, Unterrichts- und Lehrplanfragen sowie Koordinations-, Aufsichts- und Beratungsaufgaben für den Sonderschulbereich.
Auslöser für ein Schulisches Standortgespräch ist die Wahrnehmung der Eltern, der Lehrperson oder weiterer Fachpersonen. Die Situation einer Schülerin oder eines Schülers wird gemeinsam besprochen.
Die Beobachtungen aller Beteiligten werden systematisch erfasst und einbezogen. Die Beschreibung der Situation und der vorliegenden Probleme, die Festlegung der nächsten Schritte und allfällige Zuweisungsentscheide erfolgen nach einheitlichen Kriterien.
Das Schulische Standortgespräch ist für verschiedene schülerbezogene Gesprächsanlässe in der Schule geeignet. Für die Zuweisung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen ist es verbindlich.
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang und werden gemeinsam von der Klassenlehrperson, den Eltern und der Schulleitung bis Ende April getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, überweist die Schulleitung die Akten bis spätestens Ende April der Schulpflege zur Entscheidung.
Die Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, besuchen im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Die Promotion erfolgt in diesen Fällen stillschweigend. Erscheint die Promotion gefährdet, werden die Eltern frühzeitig, spätestens nach Ablauf des ersten Schulhalbjahres, benachrichtigt.
Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung und der Anforderungsstufe Rechnung getragen werden kann. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler an der Primarstufe provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer Bewährungszeit.
Ist auf Grund der Leistung und des Entwicklungsstandes einer Schülerin oder eines Schülers zu erwarten, dass sie oder er dem entsprechenden Unterricht wird folgen können, kann sie oder er eine Klasse überspringen. Diese Massnahme erfolgt in der Regel auch mit einer angemessenen Bewährungszeit.
Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Für den Übertritt in die Primarstufe nach einem Jahr oder den Entscheid, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr im Kindergarten bleibt, ist ebenfalls ein Schullaufbahnentscheid, wie oben beschrieben, notwendig. Lernkontrollen werden nicht durchgeführt.
Für eine Rückstellung vom Kindergarten ist ein Entscheid der Primarschulpflege notwendig.
Der Schulpsychologische Dienst ist für Beratungen bei Fragen im Umfeld Schule und Lernen für Schüler, Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden zuständig.
Aufgabenbereiche des SPD:
• Testpsychologische Abklärung und Diagnostik von Kindern
• Fachliche Empfehlungen bei Fragen zu Schulreife, Schullaufbahn, Sonderschulung und sonderpädagogischen Massnahmen
• Triage zu Hilfsangeboten und Fachstellen (Kinderspital, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kinderpraxen, Jugend- und Familienberatung)
Weitere Infos und Kontakt: Schulpsychologische Dienst
Im Weiteren finden jährlich Reihenuntersuchungen in der Schulzahnklinik statt.
Siehe auch: Schulzahnklinik
D | Deutsch |
E | Englisch |
F | Französisch |
M | Mathematik |
NMG | Natur, Mensch, Gesellschaft |
RKE | Religionen, Kulturen, Ethik |
BG | Bildnerisches Gestalten |
TTG | Textiles und Techn. Gestalten |
MU | Musik |
BS | Bewegung und Sport |
MI | Medien und Informatik |
Logopädie ist die Therapie der Sprache (mit Schriftsprache), des Sprechens, des Redeflusses und der Stimme. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Für die Zuweisung zur logopädischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für logopädische Therapie entscheidet die Schulleitung.
Psychomotorische Therapie
Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördert. Für die Zuweisung zur psychomotorischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für psychomotorische Therapie entscheidet die Schulleitung.
Psychotherapie
In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Probleme begleitet. Auch hier ist für die Zuweisung das Schulische Standortgespräch massgebend. Wird im Schulischen Standortgespräch eine schulisch indizierte Psychotherapie erwogen, so wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Mit der Zustimmung der Dienstleitung Unterstützende Dienste erfolgt die Therapie.
Audiopädagogische Förderung
Die Audiopädagogische Förderung bezieht sich unmittelbar auf die hörbeeinträchtigte Schülerin oder den hörbeeinträchtigten Schüler. Grundvoraussetzung für die Nutzung audiopädagogischer Angebote ist ein fachärztliches Gutachten, welches die Hörschädigung bestätigt und das Schulische Standortgespräch. Mit Zustimmung der Dienstleitung Unterstützende Dienste erfolgt die Förderung.
Die Kinder werden ins Lesen, Rechnen und Schreiben eingeführt und machen grundlegende Lernerfahrungen. Auf vorerst spielerische Weise werden sie zum zielgerichteten Arbeiten hingeführt. In den vielfältigen Unterrichtsbereichen wird die Selbständigkeit der Kinder gefördert. Sie lernen, sich in eine Gruppe zu integrieren und werden von den Lehrkräften bei der Lösung von zwischenmenschlichen oder individuellen Problemen angeleitet und unterstützt.