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Zugehörige Objekte

Bitte entnehmen Sie den nachstehenden Reglementen die geltenden Grundsätze in Bezug auf Absenzen und Dispensationen von Schülerinnen und Schülern an der Primarschule Dübendorf.

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Reglement über Absenzen und Dispensationen (PDF, 585.84 kB) Download 0 Reglement über Absenzen und Dispensationen
Die Aufgabenhilfe ist ein freiwilliges Angebot der Primarschule Dübendorf. Sie bietet für Kinder, die Schwierigkeiten mit dem regelmässigen Erledigen von Hausaufgaben haben, eine wöchentliche Unterstützung an. Es wird kein Nachhilfeunterricht erteilt. Für die Zuweisung ist ein Schulisches Standortgespräch gemeinsam mit den Eltern erforderlich, in dem auch Förderziele für die Erledigung der Hausaufgaben vereinbart werden. Über die Aufnahme entscheidet dann die Schulleitung. Die Aufgabenhilfe ist grundsätzlich immer auf ein Schuljahr begrenzt. Spätestens nach einem Jahr kann in einem Schulischen Standortgespräch überprüft werden, ob der Schüler / die Schülerin weiterhin diese Form der Unterstützung benötigt.

An dieser Stelle finden Sie alle Ausgaben des Backstage Magazins der Primarschule Dübendorf.

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Backstage_2019_1 (PDF, 3.04 MB) Download 0 Backstage_2019_1
Backstage_2019_2 (PDF, 4.2 MB) Download 1 Backstage_2019_2
Backstage_2020_1 (PDF, 3.79 MB) Download 2 Backstage_2020_1
Backstage_2021_1 (PDF, 3.12 MB) Download 3 Backstage_2021_1
Backstage_2022_1 (PDF, 13.84 MB) Download 4 Backstage_2022_1
Backstage_2022_2 (PDF, 3 MB) Download 5 Backstage_2022_2
Backstage_2023_Bau (PDF, 6.78 MB) Download 6 Backstage_2023_Bau
Besonders begabte Kinder können im Rahmen eines „Mentoring“-Vormittags individuell und ihren besonderen Fähigkeiten bzw. Interessen entsprechend gefördert werden. Ergänzend können Lehrpersonen durch ein Coaching in der Gestaltung eines individualisierenden Unterrichts unterstützt werden, der auch besonders begabten Kindern gerecht wird. Für die Zuweisung zum Mentoring ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Wird im Schulischen Standortgespräch das Mentoring erwogen, so wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Mit der Zustimmung der Dienstleitung Unterstützende Dienste erfolgt die Aufnahme ins Mentoring.
"CHILI - das heisse Konflikttraining für coole Köpfe" ist ein Angebot zur Gewaltprävention und richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Es wird vom Departement Migration des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) seit Herbst 2000 angeboten.
CHILI ist ein Projekt, in dem Jugendliche lernen, wie sie Konflikte konstruktiv angehen können. Das Training versteht sich als Präventivprogramm: Die Schüler und Schülerinnen lernen und üben, in alltäglichen schwierigen Situationen überlegt und fair zu handeln. Das heisst nicht, dass Konflikte vermieden werden sollen. Es heisst, dass offenes Konfliktverhalten gelernt sein will. Konflikte sind etwas Positives. Sie zeigen an, dass etwas nicht stimmt, dass es unterschiedliche Wünsche und Wahrnehmungen gibt. Auf diesem positivem Konfliktbegriff baut CHILI auf.

Die Primarschulpflege Dübendorf hat seit Schuljahr 2004/2005 die Durchführung des Projekts in verschiedenen Schulhäusern unterstützt.
Der DaZ-Anfangsunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne oder mit sehr geringen Deutschkompetenzen. Dies sind in der Regel neu zugezogene Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Erstsprache. Im intensiv DaZ-Anfangsunterricht bildet der Deutscherwerb, den Schwerpunkt. Die Schülerinnen und Schüler werden ausserdem gemäss der Lektionentafel der Unter- oder Mittelstufe in Mathematik unterrichtet und auf den Übergang in eine Regelklasse vorbereitet. Schülerinnen und Schüler die in einer DaZ-Anfangsunterrichtsgruppe sind, besuchen spätestens nach drei Wochen einen Teil der Wochenlektionen und alle Nachmittagslektionen in einer Regelklasse.
Der DaZ-Aufbauunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihre Deutschkompetenzen weiter entwickeln und vertiefen müssen, damit sie dem Regelunterricht erfolgreich folgen können. Eine Sprachstandserhebung bildet die Entscheidungsgrundlage, ob eine Schülerin oder ein Schüler DaZ-Aufbauunterricht erhält. Die DaZ-Lehrperson fördert die Schülerinnen und Schüler im Aufbauunterricht nach einem individuellen Förderplan. Die Themen haben in diesem Unterricht einen starken Bezug zum Regelunterricht und dienen der Vertiefung der Deutschkompetenzen der Schülerinnen und Schüler.

Für den schulischen Kontakt zwischen den Lehrpersonen, den Kindern und den Eltern richtet die Primarschule für jedes Kind eine persönliche E-Mail-Adresse ein. Diese Adresse wird nicht veröffentlicht und ist nicht für die private Nutzung verfügbar. Die Kinder erhalten ihre E-Mail-Adresse via Klassenlehrperson mitgeteilt.

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Anleitung Einloggen Microsoft 365 (PDF, 423.06 kB) Download 0 Anleitung Einloggen Microsoft 365

Die Primarschule Dübendorf bietet in Kooperation mit den QUIMS-Schulen in Dübendorf Eltern-Kind-Deutschkurse (kurz: ElKi-DaZ) an. Dieses Angebot richtet sich an mehrsprachige Kinder im ersten Kindergartenjahr und deren Eltern. In den Kursen erweitern und festigen die Kinder ihren Grundwortschatz in der Standardsprache Deutsch. Die Eltern lernen unser Schulsystem kennen, werden in der Förderung ihrer Kinder unterstützt und erweitern ebenfalls ihre Sprachkenntnisse in der Standardsprache Deutsch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Dokument, das in weiteren Sprachen unter Downloads zu finden ist.

 

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El2Ki-DaZ Elterninformation deutsch (PDF, 201.35 kB) Download 0 El2Ki-DaZ Elterninformation deutsch
Erfahrungen haben gezeigt, dass aktive Eltern einen grossen Beitrag zum Schulerfolg ihrer Kinder leisten und so auch wesentlich zur Qualitätsentwicklung der Schule beitragen.

Die Elternmitwirkung ermöglicht die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lehrpersonen, Eltern und Behörden und baut so Brücken zwischen Schule und Elternhaus. Es werden Themen behandelt, welche eine Gruppe, eine Klasse oder die ganze Schuleinheit betreffen. Fragen, die einzelne Kinder betreffen, werden auch in Zukunft mit der Klassenlehrperson besprochen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Kompetenzen der Lehrpersonen, des Schulhaus-Teams und der Schulpflege.
Gemäss Volksschulverordnung sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler

  • den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig, ausgeruht und verpflegt besuchen,
  • für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind,
  • zu Hause einen geeigneten Platz zur Verfügung haben, wo sie die Hausaufgaben ungestört erledigen können.

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
Hier geht's zum aktuellen Ferienplan.
Die Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht und fördern das Pflichtgefühl sowie den Sinn für Verantwortung. Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, die Hausaufgaben sorgfältig zu erledigen.
Die integrative Förderung von Schülerinnen und Schüler orientiert sich am Unterricht der Klasse und an den spezifischen Bedürfnissen der Kinder. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen fördern die Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und helfen mit, den Unterricht integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten. Vom Angebot der Integrativen Förderung profitieren Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen, diese können im Zusammenhang mit Stärken und Begabungen, mit spezifischen Schwächen oder schwierigem Verhalten stehen.
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Positionspapier_Sonderpadagogik.pdf (PDF, 25.64 kB) Download 0 Positionspapier_Sonderpadagogik.pdf

Ohne Vorliegen eines Dispensationsgesuches haben alle Schülerinnen und Schüler das Recht, ohne Angabe von Gründen zwei Tage oder Halbtage pro Schuljahr dem Unterricht fernzubleiben. Für diese Fehltage müssen Jokertage bezogen werden. Dabei gilt ein halber Unterrichtstag als ganzer Jokertag. Die Eltern teilen den Bezug der Jokertage vorgängig mit dem entsprechenden Formular der Klassenlehrperson mit.

Der Anspruch auf die zwei Jokertage pro Schuljahr kann gemäss §30 der Volksschulverordnung des Kantons Zürich auch für die ganze Stufe wie folgt zusammengefasst werden:

  • Vier Tage für die zwei Jahre Kindergarten
  • Sechs Tage für die drei Jahre Unterstufe
  • Sechs Tage für die drei Jahre Mittelstufe

Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende der Schulstufe und können nicht auf die nächste Schulstufe übertragen werden.

Als Sperrtage legt die Primarschule Dübendorf folgende Tage im Schuljahresverlauf fest:

  • Erster Schultag einer neuen Stufe nach den Sommerferien (1. Kindergarten/1. Klasse/4. Klasse)
  • Klassenlager

An den genannten Sperrtagen dürfen keine Jokertage bezogen werden.

Die ausfallende Schulzeit ist in Form von zusätzlichen Aufgaben nachzuholen. Allfällige Prüfungen müssen nachgeholt werden.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, das Formular spätestens 2 Schultage vor Bezug des Jokertages der Klassenlehrperson abzugeben. Herzlichen Dank!

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Bezug Jokertag (PDF, 1.3 MB) Download 0 Bezug Jokertag

Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt nach dem 4. Altersjahr (Stichtag 31. Juli).  Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Anmeldeformulare werden den Eltern jeweils im Januar direkt zugestellt. Eltern, die kein Anmeldeformular erhalten haben, wenden sich bitte an die Schulverwaltung.

Rückstellungen vom Kindergarteneintritt sind nicht ohne weiteres möglich. Die Schulpflege muss über eine allfällige Rückstellung beschliessen und darf diese nur genehmigen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann(Volksschulverordnung §3). Das Antragsformular für eine Rückstellung finden Sie im Online-Schalter.

Die Volksschulverordnung sieht  keine vorzeitigen Eintritte in den Kindergarten vor. Die Primarschule Dübendorf hält sich an die Verordnung und es werden keine Ausnahmen bewilligt.

Die Zuteilung in den Kindergarten erhalten die Eltern in der Regel Anfang Juni per Post zugestellt. Der Besuch des nächstgelegenen Kindergartens kann nicht garantiert werden.

 

Unterrichtszeiten

Vormittag:
Montag - Freitag:
08.10 - 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 - 11.50 Uhr Unterrichtszeit

Nachmittag:
Kinder im 2. Kindergartenjahr: Dienstag und Donnerstag, 13.45 - 15.25 Uhr

 

Schulweg

Zum Einüben des Schulweges empfehlen wir Ihnen das Video der Kantonspolizei Zürich anzuschauen.

Die Lehrpersonen freuen sich über die aktive Anteilnahme der Eltern am Schulleben ihres Kindes. Sie sind zu Besuchstagen, Sporttagen, Projektwochen und anderen Schulanlässen herzlich eingeladen. Auch individuelle Besuche in der Klasse sind möglich, bei Interesse können sich die Eltern vorgängig mit der Lehrperson in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.
Auf Voranmeldung sind die Lehrpersonen gerne zu einem Elterngespräch bereit und haben ein offenes Ohr für alle Fragen, welche das Kind oder die Schule betreffen. Bleiben Probleme im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst und führt auch eine anschliessende Aussprache mit der Schulleitung nicht zu einer Lösung, so können sich die Eltern an die Schulpflege wenden. Für jedes Schulhaus ist ein Mitglied der Schulpflege zuständig. Ausserdem führt die Schulpräsidentin monatlich eine öffentliche Sprechstunde durch. Daten und Zeiten können Sie der Presse oder unter Downloads entnehmen.

Für Auskünfte in organisatorischen Belangen steht Ihnen die Schulverwaltung zur Verfügung.

Um die Zusammenarbeit zwischen der Schule und Eltern aus anderen Kulturkreisen zu fördern, hat die Primarschule Dübendorf ein Netzwerk von Kulturmittler/-innen geschaffen. Es ist ihr wichtig, den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen in Gang zu bringen und aufrecht zu halten, so dass sich dies früher oder später positiv auf das Schulklima und auf den Lernerfolg aller Schüler und Schülerinnen auswirken kann.

Eltern können jederzeit mit einem Kulturmittler oder einer Kulturmittlerin ihrer Sprache Kontakt aufnehmen und erste Fragen klären. Für ein Elterngespräch bzw. eine Auftragserteilung ist aber die zuständige Lehrperson, ein Behördenmitglied, etc. zu kontaktieren.

Adressen und Telefonnummer von Kulturmittler/-innen sind auch über das Schulhaus oder die Schulverwaltung erhältlich.
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Adressliste Kulturmittler HP (PDF, 61.52 kB) Download 0 Adressliste Kulturmittler HP

In der nachstehenden Broschüre haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Lehrplan 21 zusammengefasst.

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Lehrplan_21.pdf (PDF, 196.23 kB) Download 0 Lehrplan_21.pdf
Trotz unserer heutigen "zivilisierten" Zeit, kann es immer mal wieder vorkommen, dass bei Kindern Läuse auftreten. Haben Sie keine Angst! Denn es kann jeden treffen, und es ist keine Schande!
Wenn in der Schule ein Lausbefall erkannt wird, wird sofort eine unserer beiden Pediculosetherapeutinnen, Frau Sandra Keller oder Frau Nicola Kasper-Senn, hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet.

Was ist zu tun, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse finden?

  • Informieren Sie die Lehrperson
  • Melden Sie sich bei der Hausärztin. Sie wird ihnen ein geeignetes Anti-Laus-Mittel (spezielles Haarshampoo) verschreiben. Halten Sie sich genau an die beiliegende Anwendungsanweisung.
  • Behalten Sie das Kind bis nach der ersten Behandlung Zuhause, so vermeiden Sie die weitere Verbreitung der Läuse.
  • Führen Sie nach 10 Tagen eine weitere Behandlung durch.
  • Das Waschen der Bettwäsche bei 60° C empfiehlt sich. Schmusetiere können für einige Stunden in den Gefrierschrank. Dann sind sie wieder "lausfrei". Auch den Staubsauger mögen diese Tierchen gar nicht.

Alle Schulhäuser verfügen über ein Merkblatt.
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Merkblatt_Lause_-_Deutsch.pdf (PDF, 37.77 kB) Download 0 Merkblatt_Lause_-_Deutsch.pdf
Die Mittelstufe umfasst die 4. - 6. Klasse.
Der Stoff aus der Unterstufe wird erweitert. Es kommen neue Fächer und Arbeitstechniken dazu, die zunehmend leistungsorientiertes Arbeiten erfordern. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich kritisch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen und werden angeleitet, ihre eigene Position zu finden.
Die Musikschule Region Dübendorf vermittelt Kindern und Jugendlichen einen breit gefächerten, subventionierten Musikunterricht. Für das ausserschulische Angebot der Musikschule wird ein angemessener Elternbeitrag erhoben.
Musikunterricht fördert die Sozialkompetenz, da wir beim Musizieren mit Mitmenschen zu tun haben: Mit-Musizierende, Zuhörende, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler müssen "einander zuhören", "sich aufeinander einstimmen", "in Zusammenarbeit ein Stück spielen", für alle gültige "Spiel"-regeln entwickeln und akzeptieren. So ist Musizieren auch eine Lebensschule für alle, die sich damit beschäftigen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Musikschule

Kontakt

Olivier Scurio
musikschule@duebendorf.ch
Im Schulhaus Högler wurde das Projekt Peacemaker eingeführt. Die Peacemaker sind Friedensstifter für Pausenplatz, Schulzimmer und Freizeit. Die Klasse schlägt jeweils Kinder aus den eigenen Reihen vor, die als Peacemaker gewählt werden können. Die gewählten Schüler behalten die Funktion während eines Jahres, anschliessend finden Neuwahlen statt. Jährlich unterstützen im Schulhaus Högler ca. 20 Peacemaker die Lehrpersonen in den Friedensbestrebungen.
Wichtig ist, dass die Peacemaker nur dann helfen Konflikte zu lösen, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen und es ihnen wohl dabei ist. Sie sind keine Polizisten und setzen keine Regeln durch. Dies bleibt Aufgabe der Lehrpersonen und des Hauswartes.
Die Primarschulpflege besteht aus 9 Mitgliedern. Der Präsident und 8 Mitglieder werden an der Urne gewählt. Die als Präsident der Schulpflege gewählte Person nimmt Einsitz im Stadtrat.

Die Aufgabe der Primarschulpflege basiert auf Pflichten und Rechten, die ihr von Kanton und Stadt übertragen werden. Die Schulpflege ist als Aufsichtsbehörde der Volksschule für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Volksschulwesen verantwortlich. Sie begleitet und unterstützt die Schule, sorgt für deren Abstützung in der Bevölkerung und vertritt deren Anliegen. Sie beaufsichtigt die Schule als Ganzes, überprüft die Qualität der gesamten Aufgabenerfüllung der Schule, deren Zusammenarbeit untereinander und mit den Erziehungsberechtigten. Sie bestimmt die Angebote der Schule sowie die Schulorganisation und legt die entsprechenden Vorgaben in einer Geschäftsordnung, gegenüber der Schule fest.
Jedes Mitglied der Primarschulpflege ist einer geleiteten Schule zugeteilt und macht dort Unterrichtsbesuche.
Zur Kontrolle des Schulobligatoriums ist es notwendig, dass Eltern von Privatschülern eine schriftliche Bestätigung der Schule der Primarschulverwaltung zustellen.

Schülerinnen und Schüler, die eine Privatschule besuchen, können bei der Primarschulverwaltung die in der Volksschule abgegebenen obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich beziehen. Es ist im Voraus eine Liste der benötigten Lehrmittel der Schulverwaltung zuzustellen, damit diese die Lehrmittel bereitstellen kann.
In den Sportferien haben die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klasse Gelegenheit, an einem freiwilligen Schneesport-Lager teilzunehmen. Es wird ein Elternbeitrag erhoben.

Weitere Informationen bezüglich der Schneesportlager werden rechtzeitig unter News publiziert.
Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:

  • Regierungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsrat des Kantons Zürich
  • Bildungsdirketion des Kantons Zürich (Abt. Volksschulamt)
  • Schulpflege Dübendorf

Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet.

Bildungsrat
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet.

Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.

Bildungsdirektion
Die Bildungsdirektion strebt ein Bildungsangebot an, das stufengerecht Allgemeinbildung und Fachwissen vermittelt und die Auszubildenden zu mündigen, verantwortungsbewussten und kompetenten, lebenslang lernenden und leistungswilligen Persönlichkeiten ausbildet. Dieses Angebot umfasst die Primarstufe, die Sekundarstufe I und II, die Tertiärstufe sowie den Bereich der Erwachsenenbildung.
Für die Primarschule ist die Abteilung Volksschulamt zuständig. Schwerpunkte in diesem Tätigkeitsbereich bilden schulorganisatorische Aufgaben, die Verwaltung der Finanzen und des Lehrpersonals, Rechtsdienstaufgaben für die Schulgemeinden, Unterrichts- und Lehrplanfragen sowie Koordinations-, Aufsichts- und Beratungsaufgaben für den Sonderschulbereich.
Schuleinheiten werden aufgrund geografischer und funktionaler Überlegungen und unter Anhörung der Lehrerschaft von der Schulpflege gebildet. Die Kindergärten gehören derjenigen Schuleinheit an, in deren Einzugsgebiet sie sich befinden. Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schuleinheit.
Das Verfahren "Schulische Standortgespräche" beschreibt das strukturierte Vorgehen zur individuellen Standortbestimmung und zur Vereinbarung von Förderzielen. Es unterstützt eine ressourcenorientierte Sichtweise und dient der Klärung, welche Massnahmen für eine Schülerin oder einen Schüler in der gegenwärtigen schulischen Situation angemessen sind.
Auslöser für ein Schulisches Standortgespräch ist die Wahrnehmung der Eltern, der Lehrperson oder weiterer Fachpersonen. Die Situation einer Schülerin oder eines Schülers wird gemeinsam besprochen.
Die Beobachtungen aller Beteiligten werden systematisch erfasst und einbezogen. Die Beschreibung der Situation und der vorliegenden Probleme, die Festlegung der nächsten Schritte und allfällige Zuweisungsentscheide erfolgen nach einheitlichen Kriterien.
Das Schulische Standortgespräch ist für verschiedene schülerbezogene Gesprächsanlässe in der Schule geeignet. Für die Zuweisung und Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen ist es verbindlich.
Die an einer Schule unterrichtenden Lehrpersonen bilden die Schulkonferenz. Sie legt das Schulprogramm fest und beschliesst über Massnahmen zu dessen Umsetzung. Sie setzt sich mit der gemeinsamen pädagogischen Ausrichtung der Schule und den Problemen des Schulalltags auseinander.
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide. Bei der Gesamtbeurteilung für solche Entscheide werden neben den kognitiven Fähigkeiten sowie dem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die Gesamtbeurteilung beruht auf Beobachtungen und Lernkontrollen. In der Regel werden die Beurteilungen aller mit der Schülerin oder dem Schüler befasster Lehrpersonen einbezogen. Die Beurteilungen der Fachlehrpersonen werden eingeholt, wenn sie für den Entscheid massgebend sind.
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang und werden gemeinsam von der Klassenlehrperson, den Eltern und der Schulleitung bis Ende April getroffen. Können sich die Beteiligten nicht einigen, überweist die Schulleitung die Akten bis spätestens Ende April der Schulpflege zur Entscheidung.

Die Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht zu folgen vermögen, besuchen im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Die Promotion erfolgt in diesen Fällen stillschweigend. Erscheint die Promotion gefährdet, werden die Eltern frühzeitig, spätestens nach Ablauf des ersten Schulhalbjahres, benachrichtigt.

Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und diesen nicht durch die Wahl der Abteilung und der Anforderungsstufe Rechnung getragen werden kann. Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler an der Primarstufe provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer Bewährungszeit.

Ist auf Grund der Leistung und des Entwicklungsstandes einer Schülerin oder eines Schülers zu erwarten, dass sie oder er dem entsprechenden Unterricht wird folgen können, kann sie oder er eine Klasse überspringen. Diese Massnahme erfolgt in der Regel auch mit einer angemessenen Bewährungszeit.

Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend. Für den Übertritt in die Primarstufe nach einem Jahr oder den Entscheid, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein drittes Jahr im Kindergarten bleibt, ist ebenfalls ein Schullaufbahnentscheid, wie oben beschrieben, notwendig. Lernkontrollen werden nicht durchgeführt.

Für eine Rückstellung vom Kindergarten ist ein Entscheid der Primarschulpflege notwendig.
Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und zusammen mit der Schulkonferenz für die pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Die Schulleitung orientiert sich am Schulprogramm. Sie führt Besuche in den Klassen durch.

Der Schulpsychologische Dienst ist für Beratungen bei Fragen im Umfeld Schule und Lernen für Schüler, Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden zuständig.
Aufgabenbereiche des SPD:

• Testpsychologische Abklärung und Diagnostik von Kindern
• Fachliche Empfehlungen bei Fragen zu Schulreife, Schullaufbahn, Sonderschulung und sonderpädagogischen Massnahmen
• Triage zu Hilfsangeboten und Fachstellen (Kinderspital, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Kinderpraxen, Jugend- und Familienberatung)

Weitere Infos und Kontakt: Schulpsychologische Dienst

Zur Vorbeugung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen findet mehrmals jährlich klassenweises Zähneputzen statt. Das dabei verwendete Fluorpräparat macht die Zähne widerstandsfähig gegen Karies.

Im Weiteren finden jährlich Reihenuntersuchungen in der Schulzahnklinik statt.

Siehe auch: Schulzahnklinik
Eine Übersicht über die Fächer und deren Abkürzungen im Stundenplan:

DDeutsch
EEnglisch
FFranzösisch
MMathematik
NMGNatur, Mensch, Gesellschaft
RKEReligionen, Kulturen, Ethik
BGBildnerisches Gestalten
TTGTextiles und Techn. Gestalten
MUMusik
BSBewegung und Sport
MIMedien und Informatik
Logopädie
Logopädie ist die Therapie der Sprache (mit Schriftsprache), des Sprechens, des Redeflusses und der Stimme. Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Für die Zuweisung zur logopädischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für logopädische Therapie entscheidet die Schulleitung.

Psychomotorische Therapie
Die psychomotorische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die bewegungsauffällige Kinder in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik und Grafomotorik fördert. Für die Zuweisung zur psychomotorischen Therapie ist das Schulische Standortgespräch massgebend. Über den Antrag für psychomotorische Therapie entscheidet die Schulleitung.

Psychotherapie
In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Probleme begleitet. Auch hier ist für die Zuweisung das Schulische Standortgespräch massgebend. Wird im Schulischen Standortgespräch eine schulisch indizierte Psychotherapie erwogen, so wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Mit der Zustimmung der Dienstleitung Unterstützende Dienste erfolgt die Therapie.

Audiopädagogische Förderung
Die Audiopädagogische Förderung bezieht sich unmittelbar auf die hörbeeinträchtigte Schülerin oder den hörbeeinträchtigten Schüler. Grundvoraussetzung für die Nutzung audiopädagogischer Angebote ist ein fachärztliches Gutachten, welches die Hörschädigung bestätigt und das Schulische Standortgespräch. Mit Zustimmung der Dienstleitung Unterstützende Dienste erfolgt die Förderung.

Kontakt

Hanna Erasmus
hanna.erasmus@duebendorf.ch
Die Schülerinnen und Schüler sind durch die private Krankenkasse obligatorisch gegen Unfall versichert. Seitens der Schule besteht daher kein Unfallversicherungsschutz.
Die Unterstufe umfasst die 1. - 3. Klasse.
Die Kinder werden ins Lesen, Rechnen und Schreiben eingeführt und machen grundlegende Lernerfahrungen. Auf vorerst spielerische Weise werden sie zum zielgerichteten Arbeiten hingeführt. In den vielfältigen Unterrichtsbereichen wird die Selbständigkeit der Kinder gefördert. Sie lernen, sich in eine Gruppe zu integrieren und werden von den Lehrkräften bei der Lösung von zwischenmenschlichen oder individuellen Problemen angeleitet und unterstützt.
Jeweils am Ende des Semesters (Januar / Juli) stellt die Klassenlehrperson ein Zeugnis, welches die Gesamtbeurteilung des Schülers beinhaltet, aus. Kindergartenkinder, Erstklässler sowie Schülerinnen und Schüler der Einschulungsklasse erhalten keine Zeugnisnoten. Anstelle der Benotung erfolgt ein Elterngespräch, welches im Zeugnis bestätigt wird.
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