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Inhalt

Dispensationsgesuch

Bei vorhersehbaren Absenzen muss durch die Erziehungsverantwortlichen der betroffenen Kinder mindestens vierzehn Tage vor der benötigten Absenz ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Dem Dispensationsgesuch sind Unterlagen beizulegen, welche den beschriebenen Grund rechtfertigen bzw. beweisen (offizielle Bestätigung einer Amtsstelle, Ausschreibung, Anmeldebestätigung, Einladung usw.).
Bereits vor der Einreichung des Gesuches geschaffenen Tatsachen (z.B. Flugbuchung) gelten nicht als Rechtfertigung für eine Dispensation.

Das eingereichte Gesuch wird anschliessend wie folgt bearbeitet:

Zuständigkeit Lehrpersonen:
- Bewilligung von Dispensationen bis zwei Tage
- Kontrolle der bezogenen Jokertage


Zuständigkeit der Schulleitung:
- Bewilligung Dispensationen von drei bis fünf Tagen ohne Ferienverlängerung
- Bewilligung wiederkehrende Dispensationen für Lektionen

Zuständigkeit Leitung Bildung:
- Bewilligungen von Dispensationen von mehr als fünf Tagen
- Bewilligungen, die mit geltendem Dispensationsgrund zu einer Ferienverlängerung führen

Dispensationen werden von der jeweils zuständigen Stelle schriftlich bestätigt.


Auflagen
Die Eltern sind für Nacharbeiten zum verpassten Schulstoff verantwortlich. Von Seiten der Schule können Auflagen dazu gemacht werden.


Verstösse
Wurde ein Dispensationsgesuch abgelehnt und sind die Schülerinnen oder Schüler trotzdem an den betreffenden Tagen nicht in der Schule oder wird bekannt, dass Schülerinnen oder Schüler insbesondere am Unterricht direkt vor respektive nach den offiziellen Schulferien nicht teilgenommen haben,  erstattet die Schulpflege der Primarschule Dübendorf unter Anwendung des Volksschulgesetzes eine Anzeige beim Statthalteramt.
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Das vollständige Absenzenreglement finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Angabe der Gründe für das Gesuch ist für die Bearbeitung massgebend.

Folgende Liste führt Beispiele von unzureichenden Dispensationsgründen auf:

• Ferienverlängerung
• günstigere Flugpreise oder Ferienarrangements
• lange Flugreisen
• bereits gebuchte Reisen
• Einschränkungen im Bezug der Ferien durch den Arbeitgeber der Eltern
• Urlaube bei Familienangehörigen und bei Freunden im Ausland
• Noch nie eine Absenz beantragt
• Behördengänge der Eltern im Heimatland für Passverlängerungen, u.ä.
• Ärztliche Behandlungen / Zahnbehandlungen im Ausland, die nicht aufgrund eines Notfalls während des Ferienaufenthaltes erfolgten


Diesbezügliche Gesuche werden im Sinne eines geordneten Schulbetriebs während sämtlicher Unterrichtswochen in der Regel abgelehnt. Es werden keine Ausnahmen genehmigt oder Gefälligkeitsentscheide gefällt. Es besteht aber die Möglichkeit, für solche Situationen die jährlich zur Verfügung stehenden Jokertage einzusetzen.

Unterlagen

Unterlagen, welche das Urlaubsgesuch rechtfertigen, sind unter Bemerkungen zu erwähnen und der Schulverwaltung nachzureichen (primarschule@duebendorf.ch).

Verfahren

Ihr Gesuch wird umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet und so rasch als möglich schriftlich beantwortet.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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